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   BGH, 14.02.1974 - II ZB 11/73   

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https://dejure.org/1974,1911
BGH, 14.02.1974 - II ZB 11/73 (https://dejure.org/1974,1911)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1974 - II ZB 11/73 (https://dejure.org/1974,1911)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1974 - II ZB 11/73 (https://dejure.org/1974,1911)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Gesellschaftsvertrags einer GmbH - Rechtmäßigkeit einer Sonderregelung für die Gründer der Gesellschaft - Anforderungen an die Vertretung einer Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1640 (Ls.)
  • DNotZ 1975, 114
  • BB 1975, 61
  • DB 1974, 1280
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 04.02.1974 - BReg. 2 Z 75/73
    Auszug aus BGH, 14.02.1974 - II ZB 11/73
    Das vorlegende Gericht vertritt ebenso wie das OLG Frankfurt a. M. die "abstrakte" Auffassung, wonach alle nach dem Gesellschaftsvertrag und dem Gesetz generell für Gegenwart und Zukunft in Frage kommenden Vertretungsmöglichkeiten einzutragen sind, also nicht, wie eine Gegenmeinung annimmt, für jedes einzelne Mitglied des Vertretungsorgans nach dessen jeweiliger Zusammensetzung konkret anzugeben ist, welche Vertretungsbefugnis es hat (vgl. zu diesem Meinungsstreit den Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 4.2.1974 - BReg. 2 Z 75/73, Betriebsberater 1974, 291 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 21.09.1981 - II ZR 104/80

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistung; Stammkapital, Gesellschfterdarlehen;

    Dabei stellt sich nicht die Frage, ob eine organschaftliche Gesamtvertretung durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen, wie das Berufungsgericht angenommen hat, unmöglich wird, wenn ein in der Satzung vorgeschriebener weiterer Geschäftsführer ersatzlos ausscheidet (so Mertens in Hachenburg, GmbHG, 7. Aufl. § 35 Rdn. 253 unter Aufgabe seiner abweichenden Ansicht in Kölner Komm. z. AktG, § 78 Rdn. 39; vgl. auch Beschl. d. Sen. v. 14.2. 74 - II ZB 11/73, WM 1974, 510, 512).
  • OLG Köln, 23.04.1980 - 2 Wx 11/80

    Eintragung der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB in das

    "Die Richtlinie ist also in erster Linie auf den Schutz der Gläubigerinteressen abgestellt." Nach der Neuregelung durch das Koordinierungsgesetz ist dementsprechend beispielsweise als zwingend einzutragende Tatsache angesehen worden, daß bei der Bestellung eines einzigen Geschäftsführers dieser die Gesellschaft alleine vertritt (BGH, BB 1975, 61 = DNotZ 1975, 114 ).
  • LG Bonn, 15.11.1979 - 8 O 209/79

    "Schenkungen" zwischen Ehegatten

    "Die Richtlinie ist also in erster Linie auf den Schutz der Gläubigerinteressen abgestellt." Nach der Neuregelung durch das Koordinierungsgesetz ist dementsprechend beispielsweise als zwingend einzutragende Tatsache angesehen worden, daß bei der Bestellung eines einzigen Geschäftsführers dieser die Gesellschaft alleine vertritt (BGH, BB 1975, 61 = DNotZ 1975, 114 ).
  • BayObLG, 08.01.1980 - BReg. 1 Z 85/79

    Zu den Anforderungen an die Anmeldung von Geschäftsführern

    1 Z 36/79">1979, 182/183; vgl. für den Fall, daß ein einziger Geschäftsführer die Gesellschaft allein vertritt: BGH BB 1974, 808 f; BB 1975, 61 ; EuGH BB 1974, 1500 f).
  • LG München I, 02.04.1980 - 11 HKT 4128/80

    Zur Frage, wann ein Geschäftsführer sein eigenes Ausscheiden anmelden kann

    Anzumelden und einzutragen ist die für die Geschäftsführer generell bestehende Vertretungsbefugnis; soweit die Vertretungsbefugnis für bestimmte Geschäftsführer besonders geregelt ist, ist daneben diese spezielle Befugnis zusätzlich anzumelden und einzutragen; in diesem Fall ist also die generelle Regelung (in abstrakter Form) und die konkrete - nur für bestimmte Geschäftsführer geltende - Vertretungsbefugnis anzumelden und einzutragen ( BayObLGZ 1974, 49 /51 mit Nachw.; 1979, 182/183; vgl. für den Fall, daß ein einziger Geschäftsführer die Gesellschaft allein vertritt: BGH BB 1974, 808 f; BB 1975, 61 ; EuGH BB 1974, 1500 f).
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